Die Anwesenheit von Menschen am Gewässer hat mehr oder weniger negative Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen.
Hierbei spielt eine große Rolle:
- die Art und Größe des Gewässers
- das Verhältnis von betretbaren und nicht betretbaren Abschnitten am Gewässer
- die Intensität der Gewässernutzung (Anzahl der Besucher, Häufigkeit der Nutzung etc.)
Beispiel: Beunruhigung von Vögeln
Für Vögel sind im Jahresverlauf die Brut- und Mauserzeiten besonders kritische Zeitabschnitte.
Brutzeiten:
Sie sind bei den am Wasser lebenden Vogelarten sehr unterschiedlich und reichen von März (z. B. Stockente) bis August (z. B. Teichrohrsänger).
Wird ein brütender Vogel vom Nest vertrieben und kann er wegen länger andauernder Störung nicht rechtzeitig zurückkehren, dann erkalten die Eier und die Embryonen sterben ab.
Mauserzeiten:
Die Mauser der Enten erreicht ihren Höhepunkt in der Zeit von Mitte Juni bis Mitte Juli. In dieser Zeit sind Enten weitgehend flugunfähig. Zum Wechseln ihres Großgefieders brauchen Enten Ruhe.
In Fällen, in denen bewiesen ist, dass seltene Tierarten (z. B. eine Vogelart) im Fortbestand bedroht sind, sind Einschränkungen des Gemeingebrauchs gerechtfertigt. So kann z. B. ein zeitlich und räumlich begrenztes totales Betretungsverbot erlassen werden.