Für den Fischer muss es eine Selbstverständlichkeit sein, sich gegenüber allen Lebewesen im und am Gewässer rücksichtsvoll zu verhalten. Jeder Fischer muss die Fischerei so ausüben, dass die Natur so gering wie möglich belastet wird und Tiere am Gewässer nicht mehr als unvermeidbar gestört werden.

Die Gewässerbewirtschafter sollten sich über ökologisch besonders schützenswerte und kritische Stellen ihres Gewässers informieren. Diese wertvollen Bereiche sollen beim Fischen möglichst ausgespart bleiben. Dazu müssen diese Stellen den Fischereiausübenden auch bekannt gemacht werden.

  • Der Fischer befolgt alle Hinweise in der Natur. Die Gebots- und Verbotsschilder dienen auch dem Schutz der Natur. Er fährt das Fischwasser nur auf zulässigen Wegen an. Die Gebots- und Verbotsschilder beachtet er zuverlässig.
  • Der Fischer stellt ein Zelt oder einen Wohnwagen nur auf einem zulässigen Platz auf, z. B. Campingplatz. In Wohnmobilen soll nicht in der freien Natur übernachtet werden. Der Fischer beachtet jedenfalls die einschlägigen, hierfür vor Ort geltenden Rechtsvorschriften.
  • Hat der Fischer seinen Hund dabei, hält er ihn im Einflussbereich und in Sichtweite. Besteht eine Anleinpflicht, hält er sich daran. Besonders wichtig ist das Anleinen in der Hauptsetzzeit und in der Hauptbrutzeit (1. April bis 15. Juli) sowie in der winterlichen Notzeit der frei lebenden Tierwelt.
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Hinweisschilder beachten!

@Dr. W. Völkl

keine Fahrzeuge auf Wiesen o. ä. abstellen

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Hunde bleiben im Einflussbereich ihres Herrn