In den einzelnen Arbeitsblättern sind auch Angaben zum Schutzstatus-EU gemäß Fauna-Flora-Habitatsrichtlinie (FFH-Richtlinie, FFH-RL) vermerkt. Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutzrichtlinie der Europäischen Union. Sie hat zum Ziel, wild lebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Welche Arten und Le- bensraumtypen geschützt werden sollen, ist in den verschiedenen Anhängen der FFH-Richtlinie aufgeführt:
Anhang II (Anh. II) der FFH-Richtlinie
ist eine Liste der Tier- und Pflanzenarten, für die Schutzgebiete im Natura 2000-Netz eingerichtet werden müssen.
Anhang IV (Anh. IV) der FFH-Richtlinie
ist eine Liste der Tier- und Pflanzenarten, die unter dem besonderen Rechtsschutz der EU stehen, weil sie selten und schüt- zenswert sind. Weil die Gefahr besteht, dass die Vorkommen dieser Arten für immer verloren gehen, dürfen ihre „Lebensstätten“ nicht beschädigt oder zerstört werden. Dieser Artenschutz gilt nicht nur in dem Schutzgebietsnetz NATURA 2000, sondern in ganz Europa. Das bedeutet, dass dort strenge Vorgaben beachtet werden müssen, auch wenn es sich nicht um ein Schutzgebiet handelt.
Anhang V (Anh. V) der FFH-Richtline
beschäftigt sich mit Tier- und Pflanzenarten, für deren Entnahme aus der Natur besondere Regelungen getroffen werden können. Sie dürfen nur im Rahmen von Managementmaßnahmen genutzt werden.
Beispiel für einen Hinweis im Arbeitsblatt:
Schutzstatus: EU: FFH-RL: Anh. II