Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)

Abschnitt 3 - Vorschriften über das Aufbewahren von Fischen und Krebstieren

Abschnitt 4 - Vorschriften über das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren

Abschnitt 5 - Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen