(1) 1Das Hältern von Fischen im Fanggewässer ist auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken. 2Setzkescher dürfen nur verwendet werden, wenn sie hinreichend geräumig und aus knotenfreien Textilien hergestellt sind. 3In Setzkeschern gehälterte Fische dürfen nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden.
(2) In Gewässern mit Schiffsverkehr ist das Hältern in Setzkeschern nur erlaubt, wenn eine Schädigung der Fische nicht zu erwarten ist.
Erläuterungen
Hältern gefangener Fische
Absatz 1 Satz 1 bestätigt, dass das Hältern von Fischen im Fanggewässer durchaus gute fachliche Praxis ist, soweit dieses Hältern nicht länger als unbedingt nötig andauert. Gute Gründe für das Hältern im Fanggewässer sind zum Beispiel ein anschließender Transport zu einer Fischhaltungs- oder Fischhälteranlage oder die Verwendung als Besatz. Auch die Lebendhaltung bis zum Abschluss des Fischfangs, um ein qualitativ hochwertiges Lebensmittel zu erhalten, ist ein guter Grund.
Zum Hältern von Fischen im Fanggewässer gibt es viele Möglichkeiten. Neben dem Setzkescher sind zum Beispiel auch Lochkisten aus Holz oder Metall gebräuchlich. Immer muss das Hältern der guten fachlichen Praxis entsprechen und insbesondere auch tier(schutz)gerecht sein. Tote oder nicht lebensfähige Fische haben in einer Hälterung nichts zu suchen! Fischart, -menge und -größe bestimmen die Größe der Hälteranlage und die notwendige Wasserqualität (z. B. Temperatur, Sauerstoffgehalt).
Werden zum Hältern Setzkescher verwendet, müssen diese hinreichend geräumig sein und sie müssen aus knotenfreien Textilien hergestellt sein. Drahtsetzkescher sind also nicht zulässig.
Absatz 1 Satz 3 verbietet, in Setzkeschern gehälterte Fische in das Fanggewässer zurückzusetzen. Warum diese Vorschrift? Auf Erlaubnisscheinen ist regelmäßig der Fang bestimmter Fischarten pro Fangtag in der Stückzahl beschränkt. Das Verbot soll ausschließen, dass nach Erreichen des Fanglimits auf diese Fischart weitergefischt wird und der Fischer vorher gefangene und gehälterte Fische gegen neu gefangene austauscht, z. B. immer den kleinsten gefangenen Fisch zurücksetzt und am Ende des Fischfangs mit den größten Fischen nach Hause geht. Da es auch andere Hältermethoden gibt, als den Setzkescher, sollte Satz 3, um das vorgenannte Ziel zu erreichen, besser lauten: „Im Fanggewässer gehälterte Fische dürfen nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden.“