Bitte beachten Sie bei der Fischereiausübung aus Sicherheitsgründen folgende Hinweise:

Eine der Witterung angepasste Fischerkleidung ist selbstverständlich. Wetter- und Temperaturänderungen im Laufe des Tages erfordern oft Kleidungswechsel oder Zusatzkleidung. Auch ein unfreiwilliges Bad im Fischwasser ist nicht auszuschließen. Also: Zusatz- bzw. Wechselkleidung sind Grundausstattung. Denken Sie vor allem an Kälte und Nässe.

Ebenfalls zur Grundausstattung gehören bequeme, wasserdichte Gummistiefel mit rutschsicherer Sohle. Stiefel können beim Fischen voll Wasser laufen. Reservestiefel sind zu empfehlen.

Meiden Sie gefährliche Stellen am Gewässer (z. B. Schlamm, Grobsteinschüttungen, algenbewachsene glitschige Oberflächen).

Die Fischerei birgt ein besonderes Verletzungsrisiko (Umgang mit Messer, Angelhaken, Fischen mit Stachelstrahlen, Fischen mit scharfen Zähnen). Eine gute Ausstattung zur Erstversorgung von Verletzungen (einschließlich Wunddesinfektionslösung) gehört zur Grundausstattung. Da auch größere Verletzungen nicht auszuschließen sind, ist es empfehlenswert nicht alleine zum Fischen zu gehen.

Die Gefahr des Ertrinkens ist besonders bei der Bootsfischerei gegeben. Tragen Sie im Boot immer Schutzkleidung (Schwimmweste).

Läuft die Wathose voll Wasser, besteht die Gefahr des Ertrinkens. Die Wathose muss deshalb eng anliegen und ein Gürtel muss das Eindringen größerer Wassermengen zuverlässig ausschließen.

Beim Schlachten der Fische unbedingt darauf achten, dass die Messerführung nicht in Richtung Finger, Hand oder Körper weist! Besondere Vorsicht ist bei Fischen mit Stachelstrahlen oder scharfen Zähnen geboten!

In einem Fischerfahrzeug sollten sich z. B. Reservetreibstoff, Abschleppseil, Taschenlampe, warme Decken befinden. Auch ein Mobiltelefon gehört heute zur Grundausstattung.

Fischereiausübung und Alkoholkonsum schließen sich grundsätzlich aus. Wenn Sie dennoch nicht darauf verzichten wollen, sollten Sie jedenfalls die 0,3 Promillegrenze (Alkohol im Blut) einhalten, bei der im Straßenverkehr der Bereich der Alkoholstraftaten beginnt. Denn schon ab 0,3 Promille kann bestraft werden, wer sich auffällig verhält, einen Unfall verursacht, Menschen verletzt oder gefährdet. Das kostet in der Regel den Führerschein und Punkte in der Verkehrssünderdatei.