Zum Haken lösen geeignetes Werkzeug auswählen (hier eine Lösezange).

Fische, die einer Schonung unterliegen und zurückgesetzt werden müssen sowie Fische die lebend gehältert werden sollen, sind schonend im feuchten Milieu mit geeigneten Lösegeräten vom Haken zu befreien. Sind Fische durch die Fangeinwirkung so geschädigt, dass sie zurückgesetzt kaum überleben können, dann sind sie aus Tierschutzgründen vor dem Abködern zu betäuben und zu töten. Lebensfähig sind Fische z. B. wenn sie keine lebensbedrohlichen, stärker blutenden Verletzungen aufweisen und selbstständig in Normallage schwimmen können. Lebensfähige, geschonte Fische sind unverzüglich nach schonender Lösung des Hakens ins Fanggewässer zurückzusetzen!

Keiner Schonung unterliegende Fische, die getötet werden sollen, werden vor dem Abködern betäubt und getötet. Dazu den Fisch als erstes tierschutzgerecht mit einem festen und präzisen Kopfschlag mit einem zur Fischgröße passenden Schlagholz betäuben, unmittelbar danach durch Kiemenschnitt oder Herzstich entbluten und erst, wenn der Fisch tot ist, den Haken lösen.

© Dominik Heller
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