Das Hältern von Fischen im Fanggewässer ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Soweit erlaubt, ist das Hältern im Fanggewässer immer auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken. Setzkescher müssen genügend groß und geräumig sein. Sobald es einem gehälterten Fisch nicht mehr gut geht, ist er aus dem Hälternetz zu entnehmen und zu töten. Unverträgliche Fische dürfen nicht zusammen und nicht auf engem Raum gehältert werden (z. B. darf man einen Kammschupper Zander nicht zusammen mit einem Karpfen hältern).