Merkblatt
des Landesfischereiverbandes Rheinland-Pfalz e. V.
zur Hälterung geangelter Fische im Setzkescher

Gesetzliche Grundlagen

§ 1 Tierschutzgesetz

„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

§ 26 Landesfischereiordnung Rheinland-Pfalz
Auslegung der aktuellen Fassung:

„Zum Hältern von Fischen dürfen nur Setzkescher verwendet werden, wenn sie aus Textilien hergestellt und entsprechend geräumig sind. In Gewässern mit Schiffsverkehr ist das Hältern nur dann zugelassen, wenn das Wohlbefinden der gehälterten Fische nicht erheblich beeinträchtigt wird.“

Praktische Empfehlungen:

  • Bei der Anwendung des Setzkeschers liegt die Verantwortung gegenüber dem Mitgeschöpf Fisch und somit gegenüber dem Tierschutzgesetz, in den Händen des Anglers.
  • Die Notwendigkeit, d. h. der im § 1 Tierschutzgesetz geforderte „vernünftige Grund“ muss zur Anwendung des Setzkeschers gegeben sein. (Außentemperatur / Schutz vor Verderb eines hochwertigen Nahrungsmittels / Umsetzen der geangelten Fische in ein anderes Gewässer).
  • Die Dauer der Hälterung sollte 4 Stunden nicht überschreiten und darf nicht länger als notwendig sein.
  • Werden Karpfen gehältert, so ist die Möglichkeit des Verhakens mit dem ersten Hartstrahl der Rückenflosse zu berücksichtigen und ein Setzkescher aus festerem Nylonmaterial zu wählen.
  • Die Länge des Setzkeschers sollte 3 – 4 m betragen, damit er je nach Gewässer- und Ufergegebenheiten auf mindestens 2 – 2,5 m Länge untergetaucht im Wasser liegen kann.
  • Der Durchmesser der Ringe sollte mindestens 40 cm betragen.
  • Die Ringe des Setzkeschers müssen aufgerichtet sein und somit ausreichend Schwimmraum für die Fische bieten. Fische im Setzkescher müssen frei schwimmen können. Je mehr Schwimmraum, desto besser.
  • Der Setzkescher wird an seinem Ende mit einem Gewicht (200 – 500 g) beschwert, entsprechend weit hinausgeworfen und durch langsames Herbeiziehen die Ringe und dadurch der Setzkescher aufgerichtet.
  • Der Setzkescher sollte waagrecht oder leicht schräg auf dem Gewässerboden liegen.
  • Abdunkelung (Schatten) von oben wirkt sich günstig auf das Wohlbefinden der gehälterten Fische aus.
  • In einem strömenden Gewässer wird der Setzkescher – wenn möglich – parallel zum Ufer gelegt, damit sich die Fische in die Strömung stellen können.
  • Fried- und Raubfische dürfen nicht gemeinsam gehältert werden, um den zusätzlichen Stress der Friedfische vor dem Fressfeind zu vermeiden.
  • Die Anzahl der gehälterten Fische richtet sich nach deren Größe und dem verfügbaren Schwimmraum sowie nach der Einschätzung ihres Wohlbefindens.

Beispiele, die Konflikte bringen

  • Der Setzkescher hängt senkrecht von einer 3 Meter hohen Ufermauer herunter und der Netzboden ist gerade noch 20 cm mit Wasser bedeckt!
  • Außentemperatur ca. 12 °C, Wassertemperatur ca. 10 °C und man hat nur 3 Stunden Zeit zum Angeln. Wo ist hier der vernünftige Grund zur Hälterung?
  • Der Setzkescher hat die empfohlene Größe, liegt auch fast waagrecht im Wasser, nur die Stabilisierungsringe liegen um und die eingesetzten Fische liegen oder zappeln im nicht aufgestellten Netzkörper!
  • Der Setzkescher hat einen Durchmesser von 40 cm und liegt auf einer Länge von 1 m aufgespannt und  untergetaucht im Wasser. Darin befinden sich jedoch 10 Kilogramm Brachsen und Rotaugen!