Der Biber (Castor fiber) war in Europa fast flächendeckend ausgerottet. Heute leben in Deutschland wieder etwa 20.000 und in ganz Europa etwa 800.000 Biber. Der Biber ist nach europäischem Recht (Fauna-Flora-Habitats-Richtlinie – FFH-Richtlinie) und nach dem Bundesnaturschutzrecht besonders und streng geschützt.
Das bedeutet:
- Es ist verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
- Es ist verboten, dem Biber zu stören, seine Baue oder Dämme zu beschädigen oder zu zerstören.
- Biber dürfen weder gekauft noch verkauft werden (weder lebend, noch tot, noch präpariert).
Verursachen Biber gravierende Schäden, ist Abhilfe möglich:
- Ausnahmen auf der Grundlage des Naturschutzrechts (Ausnahmegenehmigung, Ausnahmeverordnung) lassen unter besonderen Voraussetzungen den Fang oder sogar die Tötung zu.
- In FFH-Gebieten ist der Staat verpflichtet, den Biber in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder diesen, falls nötig, wiederherzustellen.
Der Biber als Gestalter:
Wo Biber leben, ändert sich der Gewässerlebensraum und die Landschaft. Wie kein anderes bei uns heimisches Tier beeinflussen und gestalten Biber ihren Lebensraum. Das hat enorme Auswirkungen auf die Artenvielfalt und den Wasserhaushalt.
- Biberdämme verwandeln Wasserläufe in ein System verschieden großer Teiche mit dazwischenliegenden Fließstrecken.
- Aus einer vorher trockenen Aue entwickeln sich typische Feuchtbiotope (Feuchtwiesen, Röhrichte).
- Die vom Biber gefällten und verbauten Dämme werden zu wertvollem Totholz. Das untergetauchte Geäst bietet unter anderem auch Fischen gute Verstecke, Jungfischeinstände und Winterruheplätze.
- Das Mosaik an Lebensraumstrukturen und in Folge die Artenvielfalt (Biodiversität) nimmt im Gewässer und in der Aue zu.
- In Trockenzeiten dienen die Biberdämme dem Wasserrückhalt, in Zeiten von Starkregen helfen sie die Hochwasserspitzen zu kappen.