Landschaftsschutzgebiete unterliegen weniger strengen Schutzvorschriften als Naturschutzgebiete. Veränderungsverbote beziehen sich in der Regel darauf, den Charakter des Gebiets zu erhalten. Auch Nutzungseinschränkungen gibt es nur sehr selten. Nach § 26 BNatSchG sind Landschaftsschutzgebiete

@Heintges Lehr- und Lehrsystem GmbH

„… rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  2.  wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
  3.  wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.“

Ende 2014 waren in Deutschland 8.531 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 10 Mio. ha (= ca. 27,9 % des Bundesgebietes) ausgewiesen (Quelle: BFN, 12/2014). Letztlich stellen sie jedoch keinen besonders wirksamen Flächenschutz dar, da sie kaum Einschränkungen erlauben.