In den unterschiedlichen Gewässertypen und -regionen liegt die Ertragsfähigkeit in folgenden Bereichen:

Fließgewässermaximaler Ertrag
kg / ha
Forellenregionbis 300
Äschenregionbis 150
Barbenregionbis 80
Brachsenregionbis 100
Kaulbarschregionbis 300
Stehende Gewässermaximaler Ertrag
kg / ha
Hochgebirgsseebis 5
Renken (Felchen-)seenbis 50
Hecht- / Schleiensee
davon Hechtertrag
bis 100
bis 10
Zander- / Brachsensee
davon Zanderertrag
bis 150
bis 15

Der maximale Ertrag wird nur in seltenen Fällen erreicht. Als Beispiel gliedern wir die Forellenregion in fünf Ertragsklassen weiter auf.

ForellenregionErtrag in kg / ha
Klasse 1200 – 300
Klasse 2100 – 200
Klasse 350 – 100
Klasse 425 – 50
Klasse 5unter 25

Die Erträge der Fischwasser sind begrenzt. Das Fischereirecht schreibt vor, die Gewässer im Rahmen der Ertragsfähigkeit zu bewirtschaften – eine unnatürliche Anhebung des Fischertrags durch Besatz ist unzulässig. Erträge werden nicht nur vom Fischer abgeschöpft – Wegfraß durch Kormorane, Verluste durch Turbinenschäden u. a. Ursachen können den Ertrag empfindlich schmälern.
Ertrag ist nicht gleich Ertrag: in einem Fall können 50 kg Ertrag aus 40 kg Forellen und 10 kg Döbeln, im anderen Fall aus 45 kg Weißfischen und 5 kg Hecht bestehen.