In den unterschiedlichen Gewässertypen und -regionen liegt die Ertragsfähigkeit in folgenden Bereichen:
Fließgewässer | maximaler Ertrag kg / ha |
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Forellenregion | bis 300 |
Äschenregion | bis 150 |
Barbenregion | bis 80 |
Brachsenregion | bis 100 |
Kaulbarschregion | bis 300 |
Stehende Gewässer | maximaler Ertrag kg / ha |
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Hochgebirgssee | bis 5 |
Renken (Felchen-)seen | bis 50 |
Hecht- / Schleiensee davon Hechtertrag | bis 100 bis 10 |
Zander- / Brachsensee davon Zanderertrag | bis 150 bis 15 |
Der maximale Ertrag wird nur in seltenen Fällen erreicht. Als Beispiel gliedern wir die Forellenregion in fünf Ertragsklassen weiter auf.
Forellenregion | Ertrag in kg / ha |
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Klasse 1 | 200 – 300 |
Klasse 2 | 100 – 200 |
Klasse 3 | 50 – 100 |
Klasse 4 | 25 – 50 |
Klasse 5 | unter 25 |
Die Erträge der Fischwasser sind begrenzt. Das Fischereirecht schreibt vor, die Gewässer im Rahmen der Ertragsfähigkeit zu bewirtschaften – eine unnatürliche Anhebung des Fischertrags durch Besatz ist unzulässig. Erträge werden nicht nur vom Fischer abgeschöpft – Wegfraß durch Kormorane, Verluste durch Turbinenschäden u. a. Ursachen können den Ertrag empfindlich schmälern.
Ertrag ist nicht gleich Ertrag: in einem Fall können 50 kg Ertrag aus 40 kg Forellen und 10 kg Döbeln, im anderen Fall aus 45 kg Weißfischen und 5 kg Hecht bestehen.