Die Wiederansiedlung heimischer Flusskrebsarten wird nur in speziellen Ausnahmefällen in Frage kommen.

  • Aufgrund der vielfältigen zu berücksichtigenden zoogeografischen, ökologischen und fischereirechtlichen Fragen gilt: Besatz zur Wiederansiedlung nur in Abstimmung mit der Fischereibehörde!
  • Die Satzkrebse sollen möglichst aus dem gleichen Gewässereinzugsgebiet stammen.
  • In der Nähe der Besatzgewässer dürfen keine fremden amerikanischen Krebse vorkommen.
  • Es ist darauf zu achten, mit dem Besatzmaterial keine Probleme mit zu besetzen (z. B. Krebspesterreger oder am Panzer sitzende Dreikantmuscheln).