Die Wiederansiedlung heimischer Flusskrebsarten wird nur in speziellen Ausnahmefällen in Frage kommen.
Damit ist zu beachten:
- Aufgrund der vielfältigen zu berücksichtigenden zoogeografischen, ökologischen und fischereirechtlichen Fragen gilt: Besatz zur Wiederansiedlung nur in Abstimmung mit der Fischereibehörde!
- Die Satzkrebse sollen möglichst aus dem gleichen Gewässereinzugsgebiet stammen.
- In der Nähe der Besatzgewässer dürfen keine fremden amerikanischen Krebse vorkommen.
- Es ist darauf zu achten, mit dem Besatzmaterial keine Probleme mit zu besetzen (z. B. Krebspesterreger oder am Panzer sitzende Dreikantmuscheln).


